Waldflächen
Im Plangebiet befindet sich ein Teilbereich, der als Waldfläche eingestuft wird. Da die besagte Fläche sich im Bereich der unter Kampfmittelverdacht stehenden Trümmerfelder befindet, erfolgte im Zuge der Enttrümmerung und Dekontamination in diesen Flächen ein kompletter Waldrückbau.
Falls Waldflächen im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz überplant werden, sind Ersatzaufforstungsflächen erforderlich.
In Anbetracht der Zielstellung der Entwicklung einer Mischgebietsnutzung in diesem Bereich werden nicht alle Waldflächen wieder aufgeforstet, eine Waldumwandlung ist durchzuführen. Waldumwandlungen sind in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Dementsprechende Unterlagen werden demnächst aufbereitet. Im weiteren Verfahren werden hierzu konkrete Vorgaben eingearbeitet und gesichert.
Der Bebauungsplan setzt auf dieser Grundlage eine Waldfläche als nachrichtliche Übernahme fest, die sich teilweise (zu ca. einem Drittel) mit der Waldbestandfläche überlagert. Die Vorgabe des Waldabstandes von 30,0 m gemäß § 20 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) findet dabei Berücksichtigung.
Die festgesetzten Waldflächen umfassen insgesamt 0,5 ha. Die genaue Größe des Waldeingriffs wird im Rahmen der Aufarbeitung des Umweltberichts bilanziert und muss durch angemessene Ersatzaufforstungen kompensiert werden.
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